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BERUFSUNFÄHIGKEIT

Jeder vierte Arbeitnehmer wird durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schafft finanzielle Sicherheit im Fall der Fälle.

Das Risiko berufsunfähig oder erwerbsunfähig zu werden, gehört zu den existenzgefährdenden Risiken - ganz gleich, ob die Berufsunfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht wurde.

Keine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr
Die Berufsunfähigkeit wird nicht mehr durch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt Das alte System der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2001 an, durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente abgelöst, die allerdings einen deutlich geringeren Schutz bietet. Wer also bei Berufsunfähigkeit abgesichert sein will, muss privat durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.

Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind und ihren Beruf oder einen ähnlichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, erhalten keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Das bedeutet, dass jeder, der nicht mehr fähig ist seinen Beruf auszuüben, auf eine andere Tätigkeiten verwiesen werden kann, selbst wenn die Arbeit eine deutlich geringere Qualifikation als im vorher ausgeübten Beruf voraussetzt.

Wer vor dem 01.01.1961 geboren ist, kann zwar nicht in eine völlig andere Tätigkeit verwiesen werden, dennoch ist auch diese Versichertengruppe von Verschlechterungen betroffen. Denn wer nach dem 1. Januar 2001 berufsunfähig wird, erhält nur noch die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente statt wie bisher zwei Drittel.

Wie hoch ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente richtet sich danach, wie viele Stunden Arbeit pro Tag der Betreffende trotz der gesundheitlichen Einschränkung noch leisten kann:
  • Wer täglich weniger als 3 Stunden einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
  • Wer täglich zwischen 3 und 6 Stunden einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann, erhält 50% der Erwerbsminderungsrente.
  • Wer täglich für mind. 6 Stunden erwerbstätig sein kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.
Nur wenn nachweislich keine Stelle auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, kann der Betroffene die volle Erwerbsminderungsrente - maximal 38% des Brutto-Einkommens - bekommen, die jedoch nur in den seltensten Fällen für den Lebensunterhalt ausreicht.

Warum eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen für den Fall, dass Sie Ihren aktuellen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Werden Sie berufsunfähig, wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente fällig - garantiert und für die vereinbarte Laufzeit.

Fazit: Eine private Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar, um den gewohnten Lebensstandard auch in einer gesundheitlichen Notsituationen halten zu können.

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