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Große Koalition hat sich auf Eckpunkte der Gesundheitsreform geeinigt
04.07.06

Grundlage der Richtungsvorgaben ist ein bereits bekanntes 56-seitiges Papier der Koalitionsarbeitsgruppe. Dieses soll nach Regierungsangaben noch überarbeitet werden.

Die wichtigsten Punkte sind:

Private Krankenversicherung
Sie wird in den Gesundheitsfonds (siehe zweiter Punkt) nicht einbezogen und als "Vollversicherung" erhalten. Die PKV-Versicherten beteiligen sich finanziell über den wachsenden Steuerzuschuss (siehe Punkt drei).

Weiterhin soll ein Gesetz sicherstellen, dass Versicherte ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel mitnehmen können (Portabilität).

Sollte jemand seinen Versicherungsschutz verloren haben, soll zu einem "Basistarif" in die PKV zurückgekehrt werden können. Dieser Basistarif soll auch freiwillig Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung offen stehen. Er umfasst die Leistungen der GKV und muss Personen unabhängig vom Krankheitsrisiko aufnehmen. Für vergleichbare Leistungen sollen PKV und GKV "vergleichbare" Vergütungen zahlen; sie dürfen aber in der PKV höher liegen.

Der Wechsel in die private Krankenkasse soll erschwert werden. Arbeitnehmer, die die Beitragsbemessungsgrenze knapp überschritten haben, sollen drei Jahre warten müssen, bis sie in eine private Krankenversicherung wechseln können.

Gesundheitsfonds
Ab 2008 soll der sogenannte "Gesundheitsfonds" eingerichtet werden. Dieser dient - laut Richtungsvorgabe - als Geldsammelstelle mit einem gesetzlich festgelegten Beitragssatz. Aus dem Fonds erhalten die Kassen einen Einheitsbetrag je Versichertem, sowie Zuschläge für Altersstruktur und Risiken ihrer Versicherten. Es soll den Kassen überlassen bleiben, ob sie eine "Kopfpauschale" oder eine prozentualen Zusatzbeitrag erheben, falls sie mit der Zuweisung aus dem Fonds ihre Leistungen nicht decken können.

Steuerzuschüsse
Ab 2008 soll der Gesundheitsfonds zusätzlich durch Steuermittel finanziert werden. 2008 sollen bereits 1,5 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds über Steuermittel fließen, 2009 bereits 3 Milliarden Euro. Langfristig soll der Steuerzuschuss die volle Höhe der Kosten für die Kinderversicherung erreichen (für die gesetzliche Krankenversicherung sind dies 14 Milliarden Euro, für die private Krankenversicherung zusätzlich zwei Milliarden).

Beitragserhöhung von 0,5 Punkten
Um das erwartete GKV-Defizit von mehren Milliarden Euro zu decken, werden geplante Strukturreformen nicht ausreichen. Zusätzlich zu diesen Strukturreformen wird mit einer Beitragserhöhung bei den gesetzlichen Krankenkassen um ca. 0,5 Punkte gerechnet.

Strukturreformen
Einsparungen erhoffen sich die Regierungsparteien vor Allem durch die geplanten Strukturreformen. So soll die Ärztevergütung von variablen Punktwerten auf eine Gebührenordnung nach Geldbeträgen umgestellt werden.

Apotheker sollen die Möglichkeite haben, in der Arzneimittelversorgung niedrigere Preise mit Herstellern zu vereinbaren. Auch die Abgabe einzelner Tabletten an Patienten soll möglich werden.

Bei besonders teuren Arzneien muss der behandelnde Arzt einen Kollegen hinzuziehen (Vier-Augen-Prinzip). Die Kassen sollen mehr Einzelverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen dürfen.

Weiterführende Informationen:
Sonderseite des BMG

Quelle: Spiegel.de, Versicherungsjournal.de

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