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NEUES & AKTUELLES
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Stichtag für Wechsel in die PKV wurde erneut geändert 26.10.06
Der ursprüngliche Termin - der 4. Juli 2006 - wurde erneut verschoben - der neue geplante Stichtag soll der 2. Februar 2007 sein.
Wer als Angestellter zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Jahr mit seinem monatlichen Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, kann noch in die Private Krankenversicherung wechseln.
Ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes, also voraussichtlich am 2. Februar 2007, müssen es drei Jahre sein.
Der Gesetzentwurf präzisiert einige weitere Neuregelungen in der privaten Krankenversicherung.
Basistarif
Wenn ein Mitglied der PKV den Basistarif gewählt hat, kann sein ebenfalls zu diesem Tarif privat versicherter Ehepartner 50 Prozent Rabatt bekommen. Die Prämien für diesen Tarif dürfen nicht höher sein als der Höchstsatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund 500 Euro, eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Zusammen mit dem 50-prozentigen Ehegatten-Rabatt ergibt sich dadurch ein gemeinsamer Maximalbeitrag von 150 Prozent des GKV-Höchstsatzes.
Geringverdiener
Zu diesem Tarif muss i.d.R. auch versichert werden, wer bereits einmal privat krankenversichert war und dem dann beispielsweise wegen Zahlungsrückstands der Vertrag gekündigt wurde.
Altersrückstellungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Versicherten ihr Altersrückstellungen mitnehmen können. Hierfür gibt es ab 2008 eine Übergangsregelung. Bis 2013 gilt sie nur für diejenigen, die über 40 sind, danach fällt diese Klausel weg. |
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