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Vorruhestand per Arbeitszeitkonto
18.04.07

Die Erhöhung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre, die der Deutsche Bundestag am 9. März 2007 verabschiedet hat, geht an den Vorstellungen der meisten Arbeitnehmer vorbei, wie alle aktuellen Umfragen der Versicherer erbracht haben.

Eine Lösung für diesen Widerspruch zwischen Wunsch und gesetzlicher Regelung bieten Lebensarbeitszeitkonten im Rahmen des sogenannten Flexi-Gesetzes.

Der Hauptzweck dieser Arbeitszeitkonten ist zwar primär die Flexibilisierung der Betriebs- und Arbeitsabläufe in den Unternehmen. Doch eine Zweckbindung für die Leistungen aus solchen Konten gibt es nicht. Sie können zur Finanzierung des Vorruhestands ebenso genutzt werden wie unter bestimmten Bedingungen für eine betriebliche Altersversorgung.

Startschuss für den späteren Ruhestand ist der 1. Januar 2012. Von da an wird die Regelaltersgrenze Jahr für Jahr um einen Monat – später um zwei Monate – hinausgeschoben, bis schließlich im Jahr 2029 die angestrebten 67 Jahre erreicht sind. Renten aus einer betrieblichen Altersversorgung, Riester- und Basisrenten, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, sollen dann ebenfalls erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres fällig werden.Eine Lösung für diesen Widerspruch zwischen Wunsch und gesetzlicher Regelung bieten Lebensarbeitszeitkonten im Rahmen des sogenannten Flexi-Gesetzes.

Der Hauptzweck dieser Arbeitszeitkonten ist zwar primär die Flexibilisierung der Betriebs- und Arbeitsabläufe in den Unternehmen. Doch eine Zweckbindung für die Leistungen aus solchen Konten gibt es nicht. Sie können zur Finanzierung des Vorruhestands ebenso genutzt werden wie unter bestimmten Bedingungen für eine betriebliche Altersversorgung.

Startschuss für den späteren Ruhestand ist der 1. Januar 2012. Von da an wird die Regelaltersgrenze Jahr für Jahr um einen Monat – später um zwei Monate – hinausgeschoben, bis schließlich im Jahr 2029 die angestrebten 67 Jahre erreicht sind. Renten aus einer betrieblichen Altersversorgung, Riester- und Basisrenten, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, sollen dann ebenfalls erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres fällig werden.

Quelle: Charta VersicherungsNews, April 2007

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