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NEUES & AKTUELLES
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Private Reise-Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte sinnvoll 19.07.07
Eine private Reise-Zusatzkrankenversicherung ist für gesetzlich Versicherte häufiger sinnvoll, als erwartet.
Auch wenn Sozialversicherungabkommen mit einem Nicht-EU-Staat besteht, ist es wichtig, sich zusätzlich abzusichern.
Grund für diese Annahme ist eine Entscheidung des ersten Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Mai 2007. Im Verfahren eines auf einer Reise in Tunesien verunglückten deutschen gesetzlich Versicherten entschied der Senat, dass die dort für die Behandlung in einer Privatklinik angefallenen Kosten von der Krankenkasse nur ausnahmsweise erstattet werden müssen.
Die Krankenkasse des Versicherten zahlte ursprünglich etwa die Hälfte der entstandenen Kosten, da sie die Kosten einer entsprechenden Sachleistung der tunesischen Krankenversicherung als maßgeblich ansah.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Versicherte trotz eines Abkommens nicht umfassend so gestellt werden muss, als wäre die Behandlung in Deutschland erfolgt. Der Versicherte hatte somit Anspruch auf die Leistungen, die in einem vergleichbaren Fall, einem tunesischen Staatsbürger gegen die tunesische Krankenversicherung zugestanden hätte.
Eine Kostenerstattung wäre nur dann möglich, wenn ein Bruch des Abkommens vorgelegen hätte.
Quelle: AssCompact 07/2007, BSG (Az.: KR18/06R) |
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