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Vorläufige Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2008
19.10.07

Auch 2008 werden die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung angehoben.

Die vorläufigen Zahlen für 2008 lauten.

Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze 2008:
48.150 Euro

(Ab diesem Wert besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit des Wechsels in die private Krankenversicherung. Zusätzlich Kriterien müssen erfüllt werden.)

Beitragsbemessungsgrenze 2008:
43.200 Euro

(Dies ist die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung)

Bitte beachen Sie, dass diese Werte sind unverbindlich und vorläufig sind.

Quelle: AXA KV aktuell 10-2007

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