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NEUES & AKTUELLES
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Riester Rente wird jetzt auch für Wohnraum interessant 29.02.08
Die Bundesregierung hat in einer Koalitionsvereinbarung vereinbart, dass die sogenannte Riester-Rente in Zukunft auch für die Wohnraumfinanzierung verwendet werden kann.
Diese Regelung soll Teil des Reformpakets für den Sommer 2008 werden und rückwirkend ab Januar 2008 gelten.
Bisher war die Riester Rente hauptsächlich für den Kapitalaufbau für den Ruhestand gedacht. Mit der angedachten Regelung erweitern sich die Einsatzmöglichkeiten.
Geplant ist, dass das angesparte Kapital komplett während der Vertragslaufzeit entnommen werden kann.
Die steuerliche Behandlung dieser Entnahme scheint nun ebenfalls geklärt. SPD und CDU einigten sich auf eine nachgelagerte Beteuerung, so entsteht eine Steuerpflicht auf das bis dahin angesparte Vermögen erst im Alter. Bei einem Eigenheim kann der Käufer wählen ob er die geschätzte Steuerschuld auf 25 Jahre hoch gerechnet sofort begleichen möchte (inkl. einem Rabatt von 30 Prozent), oder erst später zahlt. Wird der Wohnraum zwischenzeitlich veräußert und der gewinn nicht zu hundert Prozent wieder in Wohnraum investiert müssen ebenfalls Steuern nachgezahlt werden.
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