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Selbstjustiz im Straßenverkehr kann teuer werden
25.03.08

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat vor Kurzem entschieden, dass das Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer als "Akt der Selbstjustiz" gewertet werden kann und der Verursacher hierfür haften kann.

Im konkreten Fall hat ein Autofahrer nach dem Überholen und Wiedereinscheren ohne verkehrsbedingten Grund absichtlich stark gebremst. Der Hintermann konnte nicht mehr rechtzeitig stoppen und fuhr auf das andere Fahrzeug auf.

Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben nun den überholenden Fahrer verurteilt, die Schäden des Unfalls selbst zu tragen, da er vorsätzlich gehandelt hat (Az. 1 U 91/05).

Quelle: Finanztest April 2008

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