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NEUES & AKTUELLES
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Kein Geld bei vorschneller Reparatur 26.05.08
Wer seinem Versicherer nicht ausreichend Gelegenheit gibt, einen beschädigten Gegenstand zu begutachten, erhält auch kein Geld. So urteilte das Amtsgericht München am 28. September 2007 (Az.: 281 C 15020/07).
Der inzwischen rechtskräftige Richterspruch war erst Mitte April 2007 veröffentlicht worden, wie das Onlinemagazin VersicherungsJournal berichtete. Der Kläger hatte eine Heizungssteuerung umgehend reparieren lassen, die bei einem Blitzeinschlag zu Bruch gegangenen war. Der Versicherer weigerte sich den Schaden von 3.500 Euro zu begleichen, zu Recht, urteilten die Münchener Richter.
Quelle: Charta Versicherungsnews 05.2008 |
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