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Gesundheitsfonds für gesetzliche Krankenkasse tritt ab 2009 in Kraft. Einheitsbeitragssatz wurde festgelegt
29.10.08

Die Regierung hat sich darauf geeinigt, dass der ab 2009 vorerst gültige einheitliche Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkassen 14,6% betragen wird.

Alle gesetzlichen Krankenkassen berechnen ab 2009 also den gleichen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommen 0,9 Prozent für z.B. Krankentagegeld und Zahnleistungen. Dadurch kommt man auf die häufig zitierten "15,5 Prozent".

Der Einheitsbeitragssatz ist das Ergebnis des sogenannten "Gesundheitsfonds", der aus allen bei den Krankenkassen eingehenden Beiträgen gebildet wird. Die Beitragseinnahmen werden ab 2009 zentral gesammelt und dann auf die gesetzlichen Krankenkassen aufgeteilt.

Wenn eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Beiträgen nicht auskommt, darf sie Zusatzbeiträge erheben. Diese dürfen jedoch höchstens ein Prozent ihres Bruttoverdienstes ausmachen. Diese Kosten trägt der Arbeitnehmer.

Umgekehrt dürfen die Krankenkassen Prämien an ihre Versicherten ausschütten, wenn sie mehr aus dem gemeinsamen Gesundheitsfonds erhalten als sie für ihre Leistungsausgaben benötigen. Stattdessen kann es auch sein, dass diese Krankenkassen ihren Versicherten Zusatzleistungen bieten.

Quelle: Ihre-Vorsorge.de, Oktober 2008

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