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NEUES & AKTUELLES
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Auch beim Krankengeld für Selbständige wird nachgebessert 09.02.09
Nicht nur dem neuen Gesundheitsfonds für die gesetzlichen Kassen will der Gesetzgeber mit zusätzlichen Milliarden auf die Sprünge helfen. Auch beim Krankengeld nach § 44 Sozialgesetzbuch V soll nachgebessert werden.
Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, sollen wieder einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche nach Krankheitsbeginn erhalten. Unter dem Wegfall dieses Anspruchs haben offenbar viele arbeitnehmerähnliche Selbständige gelitten, deren Arbeitgeber zwar Krankenversicherungsbeiträge für sie abgeführt, doch die Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen ausgeschlossen hat, wie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) monierte. Denn ohne Lohnfortzahlung gibt es kein Krankengeld. Nun soll allen Selbständigen die Möglichkeit eingeräumt werden, neben dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung oder eines entsprechenden gesetzlichen Wahlta-rifs auch für das Krankengeld zu votieren. Dafür müssen sie den seit Jahresbeginn einheitlichen Beitragssatz der Kassen von 15,5 Prozent entrichten. So steht im Artikel 9 des „Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften“ vom 22. Dezember 2008. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Quelle: Charta VersicherungsFax 01/2009 |
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