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NEUES & AKTUELLES
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Neuregelungen in der Riester-Rente 18.03.09
Eigenheimsparer, Berufseinsteiger und Erwerbsgeminderte dürfen seit Jahresbeginn mitriestern oder kommen in den Genuss besonderer gesetzlicher Regelungen.
So gehören nun zum begünstigten Personenkreis nach Paragraf 10a Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes mit Anspruch auf Zulagen ausdrücklich auch die Bezieher von Erwerbminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrenten.
Der Berufseinsteiger-Bonus steht dagegen ausschließlich jungen Riester-Sparern zu, die beim Abschluss eines solchen Vertrags das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieser Bonus beträgt 200 Euro und kommt zur Grundzulage von derzeit 154 Euro im Jahr hinzu. Den Bonus gibt es aber nur einmal für das erste nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Beitragsjahr.
Die neue Riester-Förderung der sogenannten Eigenheimrente dient dem Kauf, dem Bau oder der Entschuldung einer Immobilie. Deren Renovierung wird nicht gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist vor allem, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Lediglich eine vorübergehende Vermietung ist unschädlich. Wie alle Altersvorsorgebeiträge werden Tilgungsraten von Immobilienkrediten oder Bausparverträge behandelt. Hierzu gibt es Zulagen und steuerlich zu berücksichtigende Vorsorgeaufwendungen. Doch wie bei allen Riesterverträgen wird auch der Bezug der Eigenheim-Rente nachgelagert besteuert. Dazu entsteht ein fiktives Förderkonto.
Quelle: Charta Versicherungsnews 03/2009 |
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