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NEUES & AKTUELLES

Vorläufige Rechengrößen in der Krankenversicherung für 2010
14.09.09

Auch 2010 werden die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung angehoben.

Die vorläufigen Zahlen für 2010 lauten:

Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze 2010:
49.950 Euro p.a. / 4.162,50 Euro p.m.

(Ab diesem Wert besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit des Wechsels in die private Krankenversicherung. Zusätzlich Kriterien müssen erfüllt werden.)

Beitragsbemessungsgrenze 2010:
45.000 Euro p.a. / 3.750 Euro p.m.

(Dies ist die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung)

Bitte beachen Sie, dass diese Werte unverbindlich und vorläufig sind.

Quelle: Versicherungsjournal, 09-2009

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