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NEUES & AKTUELLES
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Vorläufige Rechengrößen in der Krankenversicherung für 2010 14.09.09
Auch 2010 werden die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung angehoben.
Die vorläufigen Zahlen für 2010 lauten:
Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze 2010:
49.950 Euro p.a. / 4.162,50 Euro p.m.
(Ab diesem Wert besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit des Wechsels in die private Krankenversicherung. Zusätzlich Kriterien müssen erfüllt werden.)
Beitragsbemessungsgrenze 2010:
45.000 Euro p.a. / 3.750 Euro p.m.
(Dies ist die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung)
Bitte beachen Sie, dass diese Werte unverbindlich und vorläufig sind.
Quelle: Versicherungsjournal, 09-2009 |
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