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Später in den privaten Ruhestand
18.11.11

Die Anhebung der Altersgrenzen für den Bezug der gesetzlichen Rente geht nicht spurlos an der privaten und betrieblichen Altersvorsorge vorbei.

So dürfen Versicherungsverträge, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, nicht mehr vor Vollendung des 62. Lebensjahres der Versicherten fällig werden, um die Halbeinkünftebesteuerung nicht zu gefährden. Auch für neue Basis- und Riesterenten ist ab 2012 die Vollendung des 62. Lebensjahres das früheste Rentenbeginnalter. Das gilt auch für Vertragsänderungen bestehender Lebensversicherungen, sofern es dabei zu einem Neubeginn der Mindestvertragsdauer kommt. Wird der reguläre Ablauf einer Lebensversicherung vom 65. bis höchstens zum 67. Lebensjahr des/der Versicherten hinausgeschoben, ist das dagegen keine steuerlich relevante Vertragsänderung.

Quelle: CHARTA VersicherungsFax 10/2011
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