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Gesundheitsreform 2009 - Eine Übersicht
Zum Januar 2009 tritt das neue Gesundheitsreformgesetz in Kraft. Erstmalig wird es dann einen einheitlichen Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen geben. Außerdem tritt zu diesem Zeitpunkt der Gesundheitsfonds in Kraft. Doch auch für Mitglieder der privaten Krankenversicherung ändert sich einiges.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Gesundheitsfonds zahlt Pauschalen und Zuschläge
Der im Zuge der Gesundheitsreform geplante Gesundheitsfonds für die Gesetzliche Krankenversicherung soll zum 1. Januar 2009 starten. Er soll aus einem von allen gesetzlichen Krankenkassen einheitlich erhobenen Beitrag und aus Steuermitteln finanziert werden. Aus dem Fonds erhalten die Kassen dann für ihre Versicherten Pauschalen zwischen 150 und 170 Euro sowie alters- und risikobezogene Zuschläge. Kassen, die damit nicht auskommen, müssen für ihre Versicherten Zusatzprämien erheben. Gut wirtschaftende Kassen können Beiträge zurückzahlen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Beitragssatz, Zusatzbeitrag, Kassenprämie
Die Krankenkassen prognostizieren derzeit einen gesetzlichen Beitragssatz von etwa 15,4 Prozent ab 2009. Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz aller gesetzlichen Kassen beträgt heute etwa 14,8 Prozent (inklusive dem Sonderbeitrag der Versicherten in Höhe von 0,9 Punkten). Die Beitragslast für gesetzlich Versicherte würde damit deutlich steigen. Ein Kassenwechsel führt vor diesem Hintergrund nur noch dann zu einer Beitragsersparnis, wenn die neue Kasse keinen bzw. einen geringeren Zusatzbeitrag erhebt oder sogar eine Kassenprämie auszahlt.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Rechtsverordnung der Bundesregierung
Festgelegt wird der "gesetzliche Beitragssatz" für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung bis zum 1. November eines Jahres für das Folgejahr, erstmals also am 1. November 2008. Der Beitragssatz wird angepasst, wenn die Ausgaben der Kassen nicht mindestens zu 95 Prozent aus dem Gesundheitsfonds gedeckt sind. Der Beitragssatz für Arbeitnehmer wird den bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten beinhalten.
Private Krankenversicherung:
Einführung des Basistarifs
Ab Januar 2009 müssen die privaten Krankenversicherungen einen sogenannten „Basistarif“ anbieten. Dieser ist vom Leistungsniveau an der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) angelehnt, kennt keine Wartezeiten oder Risikozuschläge und muss jeden der PKV zugehörigen Versicherten aufnehmen (Kontrahierungszwang). Ähnlich wie in der GKV können Leistungen des Tarifs gekürzt oder gestrichen werden. Der Beitrag unterscheidet sich nach Alter und Geschlecht, darf allerdings nicht höher als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen liegen (derzeit ca. 500 EUR pro Monat) – wird Bedürftigkeit nachgewiesen, kann der Beitrag kraft Gesetzes halbiert werden. Der Basistarif wird sich aufgrund der Beitragshöchstgrenzen, der Beitragsreduzierung bei Hilfebedürftigkeit und des Verbots von Risikozuschlägen nicht selbst finanzieren können. Er muss daher von der Versichertengemeinschaft subventioniert werden. Es wird daher erwartet, dass sich der Basistarif sehr schnell auf das Höchstbeitragsniveau einpendeln wird.
Private Krankenversicherung:
Teilweise Mitnahmefähigkeit der Altersrückstellungen zu anderen Gesellschaften
In der PKV werden Altersrückstellungen zur Finanzierung der wachsenden Krankheitskosten im Alter gebildet. Im Prinzip sind die Tarife so kalkuliert, dass der Beitrag während der gesamten Versicherungszeit gleich bleiben sollte. Der Versicherte zahlt zu Beginn einen höheren Beitrag als er Kosten verursacht. Der Mehrbeitrag wird individuell gutgeschrieben (-> Altersrückstellungen) und im Alter „verbraucht“, wenn das Krankheits- und damit das Kostenrisiko steigt. Je mehr Alterungsrückstellungen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gebildet werden, desto sicherer ist die Beitragskalkulation für die Versicherten im Alter. Ab 2009 wird es durch die Gesetzesänderung innerhalb der privaten Krankenversicherung zwei „Tarifwelten“ geben. Die alte Tarifwelt (Abschlüsse bis 31.12.2008) ohne portable Altersrückstellungen wird wie bisher weiterbestehen. Daneben wird es in der neuen Tarifwelt (Verträge, die ab 2009 geschlossen werden) möglich sein Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft „mitzunehmen“. Die neue Tarifwelt wird durch die Portabilität der Altersrückstellungen höhere Beiträge haben (man rechnet derzeit mit einer Erhöhung der Beiträge bis zu 20%), es besteht jedoch auch eine höhere Flexibilität der Versicherten.

Quelle: Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung: Ihre-Vorsorge.de, Stand 14.08.2008
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