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Unterschiede private & gesetzliche Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung beruhen auf völlig unterschiedlichen Systemen. Im folgenden finden Sie einen Überblick über die Besonderheiten und Prinzipien der PKV.
Jedes Mitglied ist freiwillig versichert
Die private Krankenversicherung kennt ausschließlich freiwillig Versicherte. Wer als Arbeiter und Angestellter mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann zwischen der Gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen. Außerdem haben Beamte, Selbständige und Freiberufler die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
Die Mitglieder der PKV sind selbst Vertragspartner ihres Arztes oder im Krankenhaus
Die private Krankenversicherung schränkt ihre Mitglieder hinsichtlich der Wahl des Arztes, Krankenhauses oder beispielsweise Masseurs in den meisten Tarifen nicht ein. Der PKV-Versicherte sucht sich einen Arzt seines Vertrauens und gehen mit diesem direkt einen Behandlungsvertrag ein.

Nach Abschluss der Behandlung erhält der Versicherte dann eine detaillierte Rechnung über alle angewandten Leistungen, die dann Grundlage für die Leistungserstattung der privaten Krankenversicherung ist.
Jedes Mitglied ist individuell und gemäß seiner Bedürfnisse versichert
Innerhalb der privaten Krankenversicherung gibt es keine sogenannte Familienversicherung. Jedes Mitglied ist einzeln und gemäß seines Bedarfes versichert – d.h. jeder Versicherungsvertrag ist individuell maßgeschneidert. Genügt einem Mitglied ein Basisschutz, so wird es auch nur für diesen aufkommen – sollen dagegen auch individuelle Zusatzleistungen wie beispielsweise Heilpraktiker, Chefarztbehandlung oder Kontaktlinsen mitversichert werden, so wird der Beitrag dementsprechend höher ausfallen.

Jedes Familienmitglied hat einen eigenen Vertrag.
Die PKV bildet eine Vorsorge für das Alter
Der Beitrag der privaten Krankenversicherung setzt sich - unter anderem - aus einem Risikobeitrag und einer Altersrückstellung zusammen.

Diese Altersrückstellung übernimmt eine sogenannte Zeitausgleichsfunktion, d.h. der Beitrag den ein Mitglied in jüngeren Jahren an die private Krankenversicherung bezahlt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit höher sein als die Kosten, die das Mitglied der Versicherung verursacht. Der Überschuss, der aus der Differenz der Beiträge und des tatsächlichen Verbrauchs entsteht, wird als Altersrückstellung verwendet und dann im Alter, wenn das Risiko des Versicherers die Nettobeiträge des Mitgliedes übersteigt, langsam aufgelöst.

Bei diesem System sorgt also jedes einzelne Mitglied durch seine Beiträge für sich selbst vor.
Die private Krankenversicherung berechnet die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip
Grundlage für der Beitragsgestaltung in der PKV sind das Eintrittsalter des Versicherten, sein Gesundheitszustand bei Vertragsabschluß, Geschlecht und natürlich der vereinbarte Tarif, d.h. der von ihm gewählte Versicherungsumfang.

Innerhalb des gleichen Tarifes werden Altersgruppen gebildet und aufgrund der tatsächlichen Kosten die innerhalb dieser Gruppe entstehen wird die äquivalente (gleiche) Nettoprämie ermittelt. Einnahmen und Ausgaben sind also immer in der Waage. Weicht diese Waage in die eine oder andere Richtung um mehr als 10% ab, müssen die Prämien erhöht oder gesenkt werden.

Generell gilt: je früher das Eintrittsalter in die private Krankenversicherung, desto günstiger sind die Beiträge und je umfassender der gewählte Versicherungsschutz, desto höher sind die Beiträge.
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