Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Durch die Rentenreformen der letzten Jahre und die damit verbundene langfristige Absenkung der gesetzlichen Rente hat die betriebliche Altersvorsorge immer mehr
an Bedeutung gewonnen. Um dieses Standbein der Altersvorsorge zu stärken, winken dem Sparer deutliche Einsparungen in den
Bereichen Sozial- und Steuerabgaben während seines Arbeitslebens.
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (auch "Eichel Rente" genannt). Dabei kann man Teile seines
Gehalts in einen der fünf Durchführungswege investieren. Hierbei wird von Entgeltumwandlung gesprochen.
Doch auch für den Arbeitgeber kann eine Beteiligung sinnvoll sein: Eine durchdachte bAV-Lösung motiviert und bindet Mitarbeiter.
Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Je nachdem welche bAV-Lösung entwickelt wird, bieten sich unterschiedliche Durchführungswege an. Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge sind:
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Direktversicherung
Welche Durchführungswege für Ihr Unternehmen passen, klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen
Gespräch.